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Über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) können Sie zunächst 4 probatorische Sitzungen wahrnehmen. Innerhalb der Probatorik entscheiden wir gemeinsam, ob und in welchem Umfang die Therapie bei Ihrer Krankenkasse beantragt werden soll.

Privat Versicherte haben in der Regel ein vereinbartes Kontingent an psychotherapeutischen Sitzungen zur Verfügung. Näheres regelt der entsprechend gewählte Tarif.

Wenn Sie beihilfefähig sind, können Sie zunächst fünf probatorische Sitzungen ohne Antrag wahrnehmen. Nähere Informationen sowie den Antrag für weitere Sitzungen können Sie sich über Ihren zuständigen Sachbearbeiter zukommen lassen.

Auch über die DGUV (Berufsgenossenschaft) ist eine Kostenübernahme bei Zuständigkeit möglich (Verursachung der Beschwerden innerhalb der beruflichen Tätigkeit; z.B. posttraumatische Belastungsstörung nach Arbeitsunfall).