Privat Versicherte haben in der Regel ein vereinbartes Kontingent an psychotherapeutischen Sitzungen zur Verfügung. Näheres regelt der entsprechend gewählte Tarif.
Wenn Sie beihilfefähig sind, können Sie zunächst fünf probatorische Sitzungen ohne Antrag wahrnehmen. Nähere Informationen sowie den Antrag für weitere Sitzungen können Sie sich über Ihren zuständigen Sachbearbeiter zukommen lassen.
Wenn Sie gesetzlich versichert sind können Sie ebenfalls zunächst 5 probatorische Sitzungen antragsfrei in Anspruch nehmen. Innerhalb der Probatorik entscheiden wir gemeinsam, ob und in welchem Umfang die Therapie bei Ihrer Krankenkasse beantragt werden soll. |